Pflichtangaben im Impressum

Dienstag, 13. März 2007

In Deutschland besteht seit Anfang 2002 für jede geschäftsmäßig betriebene Webseite Impressumspflicht. Was alles angegeben werden muss, bestimmt seit dem 1. März 2007 das Telemediengesetz (TMG). Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gilt nun zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV).

Das Impressum muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein und bestimmte Angaben enthalten. Was nun bei den jeweiligen Gesellschaftsformen eines Unternehmens im Impressum angegeben sein muss, ist oft recht unterschiedlich.

Hilfreich hierbei ist der Webimpressum-Assistent von Net & Law.

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3 Kommentare »

Danke, ist zwar nichts für eine englische ltd mit Niederlassung in Deutschland dabei, aber wird ja ähnlich zur GmbH sein.

Ein sehr detailierter Assistent.

Kommentar by Max

15. März 2007 @ 10:27

super assistent!

Kommentar by webdesign kassel

4. Mai 2007 @ 01:11

Ist nen super Assistent für jemanden der sich mit dem Telemediengesetz nicht sorecht auskennt.

Kommentar by Wellness Traum

18. Februar 2008 @ 15:47

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