Version 4.0 // Digital Astronauts
Im Warenkorb
bzw. im Mini-Warenkorb
Version 4.0 // Digital Astronauts
Seit dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Informationspflicht für alle, die Waren an Verbraucher verkaufen. Händler müssen ihre Kunden mit einer einheitlichen, amtlich gestalteten Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung informieren. Ein selbst formulierter Satz in den AGB oder auf einer Infoseite reicht nicht mehr aus.
Die Pflicht gilt ohne Übergangsfrist und ohne Ausnahme für kleine Shops. Wer sie noch nicht umgesetzt hat, sollte das jetzt nachholen.
In diesem Beitrag erklären wir, was hinter dem neuen Label steckt, wer betroffen ist und wie die Umsetzung in den gängigen Shopsystemen aussieht.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie soll Verbrauchern helfen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, und ändert dafür die Verbraucherrechte-Richtlinie. Wie die neuen Hinweise konkret aussehen, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Dabei gibt es zwei verschiedene Elemente, die oft verwechselt werden:
Google rät davon ab, lediglich zu wiederholen, was andere Internetseiten bereits veröffentlicht haben oder was sich ohne zusätzliches Fachwissen leicht mit einem generativen KI-Modell erstellen ließe.
Auch beim Einsatz generativer KI zur Unterstützung der Inhaltserstellung müssen die Grundlagen der Google Suche und die Spamrichtlinien eingehalten werden.
Betroffen ist grundsätzlich jeder Online-Shop, der Waren an Verbraucher (B2C) verkauft, unabhängig von Umsatz oder Größe. Das gilt zum Beispiel für:
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops. Für rein digitale Produkte wie E-Books, Software-Downloads oder Online-Kurse gelten eigene Gewährleistungsregeln. Nach aktuellem Stand fallen sie nicht unter die harmonisierte Mitteilung für Waren. Im Zweifel sollte das im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Entscheidend ist, dass Kunden die Mitteilung vor Vertragsschluss gut sichtbar wahrnehmen können. In der Praxis haben sich drei Platzierungen bewährt:
bzw. im Mini-Warenkorb
z. B. im Footer, sodass die Mitteilung auf jeder Seite präsent ist
idealerweise in der Nähe des Bestell-Buttons
Google widmet einen eigenen Abschnitt des Leitfadens verbreiteten Annahmen und vermeintlichen Optimierungsmaßnahmen rund um generative KI. Mehrere häufig diskutierte Maßnahmen sind für die Sichtbarkeit in der Google Suche nach Aussage von Google nicht erforderlich.
Die Mitteilung wird über eine Theme-Erweiterung (Twig-Blöcke) im Footer und auf der Seite „Bestellung prüfen“ eingebunden. Für das Haltbarkeitsgarantie-Label bietet sich ein Zusatzfeld am Produkt an, das die Anzeige automatisch steuert.
Je nach Setup erfolgt die Einbindung über ein Child-Theme oder ein schlankes Plugin. Dabei kommt es darauf an, ob der klassische oder der neue Block-Checkout genutzt wird. Wer Rechts-Plugins wie Germanized oder German Market einsetzt, sollte prüfen, ob diese die neue Pflicht bereits abdecken, um Doppelungen zu vermeiden.
Die Mitteilung wird als eigener Theme-Abschnitt bzw. -Block umgesetzt und ist dann bequem im Theme-Editor steuerbar. Weil der Checkout nur eingeschränkt anpassbar ist, ist eine sichtbare Platzierung im Warenkorb besonders wichtig. Shopify-Plus-Shops können die Mitteilung zusätzlich über eine Checkout UI Extension im Checkout anzeigen. Das Garantie-Label lässt sich über Produkt-Metafelder abbilden.
Wer die Informationspflicht nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände. Neue, klar prüfbare Pflichten werden erfahrungsgemäß schnell zum Ziel von Abmahnungen, und ob das Label fehlt, lässt sich mit einem Blick auf den Shop feststellen. Der Aufwand für eine saubere Umsetzung ist dagegen überschaubar.
Harmonisierte Mitteilung in der amtlichen Farbversion und auf Deutsch heruntergeladen
Mitteilung global (z. B. Footer) eingebunden
Mitteilung im Warenkorb und/oder Checkout vor dem Bestell-Button sichtbar
Darstellung auf dem Smartphone geprüft (Lesbarkeit, QR-Code scanbar)
Alternativtext für Barrierefreiheit hinterlegt
Geprüft, ob Produkte mit Hersteller-Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre im Sortiment sind
Falls ja: Garantie-Label auf den betroffenen Produktseiten eingebunden
Rechtstexte und AGB mit Ihrer Rechtsberatung abgeglichen
Sie betreiben einen Shop mit Shopware, WooCommerce oder Shopify und möchten das Thema schnell und sauber erledigen? Wir binden die harmonisierte Mitteilung und auf Wunsch auch das Garantie-Label updatesicher, responsive und barrierefrei in Ihren Shop ein, zum Festpreis und kurzfristig.
oder schreiben Sie uns an hallo@lautundklar.de
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an Ihren Rechtstexte-Anbieter.