Version 4.2 // Digital Astronauts
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Ludwigstraße 2
94032 Passau
Version 4.2 // Digital Astronauts
Wussten Sie, dass ca. 8% der gesamten Bevölkerung in Deutschland ein Handicap haben, das ihnen den Zugang zu Computer und Internet erschwert?
Durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) wurde bereits 2005 geregelt, dass alle Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen, die durch den Bund gefördert werden, ihre Webseiten barrierefrei, also auch für Behinderte frei zugänglich, gestalten müssen. Doch auch für Unternehmen sollte es interessant sein, diese Besucher nicht vor unnötige Hürden zu stellen.
Diese Verordnung umfasst vielerlei Punkte, wobei es mit der Erstellung einer einfachen Textversion nicht abgetan sein kann. Lassen Sie sich hierzu professionell beraten.
Aber auch unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung sind diese ca. 6,6 Mio. Internetuser eine interessante Zielgruppe, deren eingeschränkte Möglichkeiten zur Internetnutzung jedoch häufig bei der Gestaltung von Webseiten noch viel zu wenig berücksichtigt werden.
Aber nicht nur für Menschen mit Behinderung bietet eine barrierefreie oder besser barrierearme Webseite vielerlei Vorteile, sondern hat darüber hinaus für jeden Internetuser interessante Mehrwerte.
Schaffen Sie einen barrierefreien Zugang zu Ihrer Seite.